Bestattungsvorsorge
Die Bestattungsvorsorge wird in Form eines Werkvertrages festgelegt. Dies passiert innerhalb eines Bestattungsunternehmens.
Dort bespricht man jedes einzelne Detail der Bestattung. Das fängt an bei der Wahl der Bestattungsform, ob Erd-, Feuer-, See- oder Friedwaldbestattung, der Wahl der Grabstätte, bis hin zur Blumendekoration. Die Gestaltung der Trauerfeier, oder die Form der religiösen Begleitung, die Gestaltung der Todesanzeige in der örtlichen Zeitung oder die Auswahl der gespielten Musik. Auch der Sarg kann schon ausgesucht werden. Es werden sämtliche Formalitäten vorbereitet.
Dieser Vertrag verfügt dann über die uneingeschränkte Rechtsverpflichtung und gilt über den Tod beider Parteien hinaus. Außerdem ist es nicht möglich, dass ein Dritter, zum Beispiel der Erbe in den Vertrag eingreifen oder diesen verändern kann. Es wird also alles genau so geschehen, wie Sie es sich für den letzten feierlichen Weg wünschen.
Wer Geld aufbringen kann, zahlt seine Beerdingung schon zu Lebezeiten und muss sich nicht sorgen, ob Angehörige und Erben die Summe dafür aufbringen können oder nicht. Das muss aber nicht sein. Kein Bestattungsunternehmen wird Sie dazu anhalten den Gesamtbetrag oder eine Teilsumme schon jetzt zu begleichen. Immerhin ist noch keine Leistung erbracht worden. Falls Sie sich aber dennoch dazu entschieden haben, etwas zu zahlen, so wird dieser Betrag auf ein Treuhandkonto angelegt.
Die Bestattungsvorsoge garantiert eine Beerdingung nach Ihren Wünschen. Kümmern Sie sich frühzeitig darum, dass Ihr Wunsch auch bei Ihrer Beerdigung berücksichtigt wird.
Wir helfen Ihnen dabei.