Bestattungsvorsorge

Die Bestattungsvorsorge wird in Form eines Werkvertrages festgelegt. Dies passiert innerhalb eines Bestattungsunternehmens.

Dort bespricht man jedes einzelne Detail der Bestattung. Das fängt an bei der Wahl der Bestattungsform, ob Erd-, Feuer-, See- oder Friedwaldbestattung, der Wahl der Grabstätte, bis hin zur Blumendekoration. Die Gestaltung der Trauerfeier, oder die Form der religiösen Begleitung, die Gestaltung der Todesanzeige in der örtlichen Zeitung oder die Auswahl der gespielten Musik. Auch der Sarg kann schon ausgesucht werden. Es werden sämtliche Formalitäten vorbereitet.

Dieser Vertrag verfügt dann über die uneingeschränkte Rechtsverpflichtung und gilt über den Tod beider Parteien hinaus. Außerdem ist es nicht möglich, dass ein Dritter, zum Beispiel der Erbe in den Vertrag eingreifen oder diesen verändern kann. Es wird also alles genau so geschehen, wie Sie es sich für den letzten feierlichen Weg wünschen.

Wer Geld aufbringen kann, zahlt seine Beerdingung schon zu Lebezeiten und muss sich nicht sorgen, ob Angehörige und Erben die Summe dafür aufbringen können oder nicht. Das muss aber nicht sein. Kein Bestattungsunternehmen wird Sie dazu anhalten den Gesamtbetrag oder eine Teilsumme schon jetzt zu begleichen. Immerhin ist noch keine Leistung erbracht worden. Falls Sie sich aber dennoch dazu entschieden haben, etwas zu zahlen, so wird dieser Betrag auf ein Treuhandkonto angelegt.

Die Bestattungsvorsoge garantiert eine Beerdingung nach Ihren Wünschen. Kümmern Sie sich frühzeitig darum, dass Ihr Wunsch auch bei Ihrer Beerdigung berücksichtigt wird.

Wir helfen Ihnen dabei.

Rosen-Herzgesteck für ein Grab
Sarg mit lila Samt und runden Blumengestecken

Welche Möglichkeiten bieten sich zur Vorsorge an?

Vielen Menschen ist es eine große Erleichterung, rechtzeitig für Ihre Bestattung oder für die eines lieben Verwandten vorzusorgen. Es verschafft die Möglichkeit, die eigenen Wünsche und Bedürfnisse festzuhalten und konkret alle vertraglich zu vereinbaren. Mit rechtzeitiger Vorsorge erspart man den Angehörigen Unsicherheit sowie finanzielle und weitere seelische Belastung. 

Das Bestattungsinstitut Zimmermann bietet eine unverbindliche Vorsorgeberatung an.

Keder kann so sicher sein, dass alles nach eigenen Wünschen und Vorstellungen läuft. Der Vorsorgeplan besteht aus einer Vereinbarung über den Ablauf der Bestattung.

Es besteht die Möglichkeit einer vorherigen Zahlung in ein Treuhandfond mit Zinsgutschrift; Vorteil dieses Fonds ist, dass das angelegte Geld für die Bestattung zweckgebunden ist. Dies bedeutet, dass Dritte, wie z.B. das Sozialamt, keine Zugriffsmöglichkeiten auf dieses Geld haben.

Eine weitere Möglichkeit ist bei der Versicherung Ihres Vertrauens eine Vorsorgeversicherung abzuschließen.

Sollte sich zum Zeitpunkt der Bestattung durch Zinsgewinn mehr Geld angesammelt haben als Kosten entstehen, wird der überschüssige Betrag an die Erben ausbezahlt.

Moderner Raum mit Bestuhlung und Altar